Die Feuerbestattung oder Kremation bezeichnet das Einäschern der/des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche in einer Aschekapsel/Urne. Für die Einäscherung muss ein Leichnam hierzulande in einem für die Verbrennung geeigneten Sarg in ein staatlich zugelassenes Krematorium überführt werden. Der Sarg ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Wie bzw. wo der endgültige Abschied erfolgt, hängt vom Wunsch der/des Verstorbenen ab. Anders als bei der Erdbestattung gibt bei einer Feuerbestattung eine große Vielfalt an Möglichkeiten, die von der letzten Ruhestätte im Wald oder auf dem Meer bis zur anonymen Beisetzung reicht.
Ein großer Zeitdruck herrscht bei dieser Bestattungsform nicht. Sie können sich auch erst nach der Einäscherung für den einen oder anderen Weg entscheiden, denn nach hessischem Bestattungsgesetz darf eine Urne 9 Wochen, ab dem Zeitpunkt der Einäscherung, aufbewahrt werden. Wir kümmern uns im Hintergrund um den gesamten Ablauf und nehmen Ihnen die Behördengänge und andere im Trauerfall anstehende Aufgaben ab.