Bestattungsarten – Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung – die Bestattungsarten und Bestattungsformen befinden sich im Wandel. Neben den traditionellen Beerdigungen wie Erdbestattungen wird die Einäscherung und Urnenbeisetzung immer bedeutender. Die Nachfrage nach weiteren Bestattungsformen, zusätzlich zu Erdbestattungen und Feuerbestattungen, nimmt auch in Frankfurt am Main und im Taunus zu.
Zu den klassischen Bestattungsformen zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung sowie eine Seebestattung. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren alternative bzw. erweiternde Bestattungsformen gefunden, die jedoch nicht in allen Regionen verwirklicht werden können. Grundsätzlich wird die Wahl der Bestattungsart bestimmt durch persönliche Überzeugungen, religiöse Motive und Lebenseinstellungen. Auch die finanziellen Umstände spielen hierbei eine Rolle. Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die von ihm gewünschte Form der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Die Einäscherung eines Verstorbenen wird in einem Sarg innerhalb eines Krematoriums durchgeführt. Die spätere Beisetzung der Asche erfolgt dann mit einer Urne auf speziell dafür vorgesehenen Bereichen innerhalb der Friedhöfe oder im Rahmen einer Seebestattung auch auf den Weltmeeren.
Für eine Feuerbestattung ist immer eine besondere Vereinbarung notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willenserklärung zur Feuerbestattung hinterlassen oder die Angehörigen geben eine entsprechende Erklärung dazu ab. Hierbei sollte der zweite Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für die Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsverhältnissen kann das Krematorium die Einäscherung verweigern.
Für die Feuerbestattung selbst gelten die gleichen Bestimmungen und Voraussetzungen wie bei einer Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen die Feuerbestattung an.
Dies ist die Beisetzung der Totenasche an einem Baum innerhalb eines speziell dafür vorgesehenen Waldstücks, das öffentlich zugänglich sein muss.
Bei der Seebestattung wird die Urne auf dem Meer beigesetzt. Die Beisetzung kann auf der Nord- oder Ostsee, jedoch auch auf allen Weltmeeren vorgenommen werden.
Weltweit gibt es sehr unterschiedliche und ungewöhnliche Bestattungsarten und Begräbnis-Rituale.
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