Sterbefall

Ein Sterbefall sorgt für Trauer, Schmerz, Aufregung und Schock.

Wenn ein Mensch stirbt, prasseln viele Ereignisse auf uns ein. Wie muss ich im Sterbefall vorgehen? Was ist zu beachten? Pietät Mayer hat für Sie die wichtigen ersten Schritte aufgelistet.

Was ist zu tun im Sterbefall?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung.

Pietät Mayer - Sterbefall - Beerdigung

Informationen für Angehörige

Bei einem Trauerfall sind in kürzester Zeit viele Dinge zu erledigen und zu ordnen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Alle Formalitäten, im Zusammenhang mit dem Sterbefall (z. B. polizeiliche Abmeldungen, Abmeldung beim Standesamt usw.) werden von uns erledigt. Weiterhin übernehmen wir die Ausgestaltung der Trauerfeier mit Blumen, Kränzen und musikalischer Gestaltung. Todesanzeigen und Danksagungen in den Tageszeitungen, Trauerdrucksachen, Taxi für Angehörige und Geistlichen, Omnibusgestellung, Überführungen sowie alle weiteren Sonderwünsche.

Nach der Anmeldung des Trauerfalles beim zuständigen Friedhofsamt erhalten Sie von uns den genauen Bestattungstermin.

Der Pfarrer/ Pastor möchte mit den Angehörigen in persönlichen Kontakt treten, um die Trauerfeier entsprechend zu gestalten. Dieser erhält von uns Ihre Kontaktdaten und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Sollte ein Verstorbener keiner Konfession angehören, können wir Ihnen einen Redner für die Trauerfeier besorgen.

Die Sterbeurkunden werden von uns beantragt und Ihnen nach Erhalt sofort zugestellt.

Lebens- oder Sterbegeldversicherungen können auf Wunsch mit den Bestattungskosten verrechnet werden. Dazu müssen Sie uns die notwendigen Unterlagen aushändigen. Im allgemeinen benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Versicherungspolicen und Versicherungsscheine, Mitgliedsbücher
  • Nachweis der letzten Beitragszahlung
  • Eventuell ein ärztliches Attest
  • Vollmacht oder Abtretungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Renten nach dem Sterbemonat nicht mehr abgehoben werden dürfen.

Hat die oder der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, so steht nur dem Ehepartner eine Überbrückungshilfe in Höhe von drei Monaten zu. Auf Wunsch können wir diese Überbrückung für Sie beantragen.

Beim Versicherungsamt bzw. der Rentenstellen (Für Frankfurt-Mitte: Sandgasse 6 und Frankfurt-Höchst, Palleskestraße 14) müssen sofort Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der Angestellten- und Invalidenversicherung beantragt werden. Hierzu bekommen Sie von uns Informationsunterlagen, mit den Kontaktdaten und welche Dokumente benötigt werden, ausgehändigt. Erhält die Witwe eine eigene Rente, so müssen der Rentenbescheid bzw. die letzte Rentenanpassungs-Mitteilung ebenfalls vorgelegt werden. Vergessen Sie bitte auch nicht den eigenen Personalausweis.

Sind Sie beim Verstorbenen in der Krankenkasse als Familienmitglied mitversichert, so müssen Sie sofort die Weiterversicherung bei Ihrer Kranken­kasse beantragen. Sie erhalten damit weiter Ver­sicherungsschutz für Krankheitsfälle.

Liegt ein Testament des Verstorbenen vor, so geben Sie uns dies bitte an. Das Nachlassgericht wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Benötigen Sie einen Erbschein, so können Sie die­sen beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Hierzu benötigen Sie die Personenstandsurkunden der Familie und die Sterbeurkunde.

Für Frankfurt:
Frankfurt-Mitte, Heiligkreuzgasse Gebäude A oder Frankfurt Höchst, Zuckschwerdtstraße 58
Telefon: 069 - 13 67 01

Für Steinbach/Ts.:
Bad Homburg, Auf der Steinkau 10 – 12
Telefon: 06172 - 405-0

Hat der Verstorbene eine Kriegsbeschädigten­rente bezogen, so geben Sie uns dies bitte an. Das Versorgungsamt setzt sich dann mit Ihnen in Ver­bindung. Eine Sterbeurkunde sowie Rechnungen über alle entstandenen Bestattungskosten sind dort (Frankfurt, Eckenheimer Landstraße 301) vorzulegen.

Müssen Sie einen Haushalt auflösen, so denken Sie daran, die Tageszeitung, Rundfunk- und Fernsehen sowie Hausrat- und Feuerversicherungen abzubestellen. Auch die Versorgungsbetriebe für Gas und Strom müssen benachrichtigt werden. Die entsprechenden Adressen finden Sie in deren Rechnungen. Bitte kündigen Sie auch Vereins-, Partei- oder Verbandsmitgliedschaften sowie den Telefonanschluss.

Den Bundespersonalausweis oder Reisepass der oder des Verstorbenen können Sie uns aushändigen. Die polizeiliche Abmeldung erfolgt in jedem Falle durch uns.

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